Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Marketing-, Kommunikations-, Beratungs- und damit zusammenhängende Dienstleistungen von Vanessa Pieper Marketing & Kommunikation (nachfolgend „Auftragnehmerin“) mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
(2) Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Die vollständigen Anbieter- und Kontaktdaten der Auftragnehmerin ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Impressum.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einem gesonderten Vertrag. Diese Unterlagen gehen bei Widersprüchen diesen AGB vor.
(2) Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines Angebots in Textform, Unterzeichnung eines Vertrags oder durch eine eindeutig vereinbarte Beauftragung zustande.
(3) Angebote sind, sofern dort nichts anderes angegeben ist, freibleibend. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können gesondert vereinbart und vergütet werden.
§ 3 Leistungen und Leistungsumfang
(1) Die Auftragnehmerin erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Marketingberatung und -strategie, Marketing-Roadmaps, laufende Marketing-Partnerschaften/Retainer, Google Ads und weitere Paid-Media-Maßnahmen, Tracking und Webanalyse, Content und Kommunikation, Websites und Landingpages, Recruiting-Marketing sowie Marketing-Automatisierung und KI-gestützte Prozesse.
(2) Soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg vereinbart wurde, schuldet die Auftragnehmerin die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Erfolg.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete freie Mitarbeitende, Subunternehmer und spezialisierte Dienstleister einzusetzen, soweit dem keine vertraglichen oder datenschutzrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
(4) Zusatzleistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden nur nach Abstimmung erbracht und können zusätzlich berechnet werden.
(5) Eine rechtliche Prüfung von Inhalten, Werbeaussagen, Impressum oder Datenschutzerklärungen gehört nicht zum Leistungsumfang. Der Kunde stellt erforderliche Rechtstexte und rechtliche Freigaben bereit. Die Verantwortung der Auftragnehmerin für die fachgerechte Erbringung ihrer vereinbarten Leistungen bleibt unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Bilder, Marken, Texte und sonstige Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, können zu einer Verschiebung vereinbarter Termine und – nach vorheriger Abstimmung – zu zusätzlichem Vergütungsaufwand führen.
(4) Der Kunde prüft ihm vorgelegte Inhalte, Kampagnen, Entwürfe und Einstellungen innerhalb einer angemessenen Frist und erteilt erforderliche Freigaben.
§ 5 Vergütung, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sie kann insbesondere als Pauschale, monatlicher Retainer oder nach Zeitaufwand vereinbart werden.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich Preise gemäß dem im Angebot ausgewiesenen steuerlichen Status der Auftragnehmerin.
(3) Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bei laufenden Leistungen können wiederkehrende Vergütungen monatlich im Voraus oder nach der individuell vereinbarten Abrechnungsweise berechnet werden.
(5) Erforderlicher Zusatzaufwand außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs wird vor Durchführung mit dem Kunden abgestimmt.
§ 6 Fremdkosten und Werbebudgets
(1) Mediabudgets, Anzeigenkosten, Hosting, Domains, Softwarelizenzen, Stockmaterial, Druckkosten und sonstige Kosten Dritter sind nur dann in der Vergütung enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Werbebudgets werden vom Kunden getragen. Soweit möglich, erfolgt die Abrechnung unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Plattform oder dem Drittanbieter.
(3) Preisänderungen, Leistungsänderungen oder Ausfälle von Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin.
§ 7 Laufende Marketing-Partnerschaften / Retainer
(1) Bei laufenden Marketing-Partnerschaften werden Umfang, monatliche Vergütung, Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist individuell vereinbart.
(2) Soweit ein monatliches Stunden- oder Leistungskontingent vereinbart ist, ergibt sich aus dem Angebot, ob und in welchem Umfang nicht genutzte Kapazitäten in Folgemonate übertragen werden.
(3) Wesentliche Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Abstimmung.
§ 8 Termine, Fristen und höhere Gewalt
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Kann die Auftragnehmerin eine Leistung aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Dies gilt insbesondere bei Ausfällen externer Plattformen, technischer Infrastruktur oder sonstigen Fällen höherer Gewalt.
(3) Gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.
§ 9 Werbeplattformen, Tracking und externe Systeme
(1) Bei Leistungen für Plattformen und Systeme Dritter – insbesondere Google, Meta, Microsoft, Website-, Hosting-, Analyse-, Consent- oder Buchungssysteme – gelten zusätzlich deren technische Bedingungen und Richtlinien.
(2) Die Auftragnehmerin kann nicht gewährleisten, dass Drittplattformen bestimmte Anzeigen freigeben, Konten dauerhaft verfügbar halten, Funktionen unverändert anbieten oder bestimmte Reichweiten beziehungsweise Ergebnisse erzielen.
(3) Tracking- und Conversion-Daten können aufgrund technischer, rechtlicher oder plattformbedingter Einschränkungen unvollständig sein. Auswertungen erfolgen auf Grundlage der jeweils verfügbaren Daten.
(4) Änderungen mit erheblicher Auswirkung auf produktive Konten werden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs vorgenommen. Soweit lediglich Analyse- oder Reporting-Leistungen vereinbart sind, erfolgen keine Änderungen an Kampagnen oder Kontoeinstellungen.
§ 10 Einsatz von Software, KI und Automatisierung
(1) Die Auftragnehmerin darf zur effizienten Leistungserbringung marktübliche Software-, Cloud-, Automatisierungs- und KI-Systeme einsetzen, soweit dies mit den vertraglichen Verpflichtungen sowie den anwendbaren Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen vereinbar ist.
(2) KI-generierte oder automatisiert erzeugte Ergebnisse werden – soweit es Art und Risiko der Leistung erfordern – vor ihrer Verwendung fachlich geprüft. Eine vollständige Fehlerfreiheit automatisierter oder KI-generierter Ergebnisse kann nicht zugesichert werden.
(3) Zugangsdaten, besonders schutzbedürftige Informationen und personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang in externe Systeme eingebracht, wie dies für die vereinbarte Leistung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
(4) Soweit für eine konkrete Verarbeitung eine zusätzliche Vereinbarung, Einwilligung oder Auftragsverarbeitungsvereinbarung erforderlich ist, wird diese gesondert abgeschlossen.
(5) Der Einsatz eines KI- oder Automatisierungssystems führt nicht dazu, dass die Verantwortung für die vereinbarte Leistung ohne ausdrückliche Vereinbarung auf das System oder dessen Anbieter übergeht.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(3) Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
(4) Die Auftragnehmerin trifft angemessene organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihr überlassener Zugänge und vertraulicher Informationen.
§ 12 Zugangsdaten und Konten
(1) Der Kunde stellt erforderliche Zugänge nach Möglichkeit über dafür vorgesehene Rollen-, Nutzer- oder Partnerfreigaben bereit. Die gemeinsame Nutzung persönlicher Hauptpasswörter soll vermieden werden.
(2) Die Auftragnehmerin verwendet Zugänge ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen und gibt sie nicht unbefugt an Dritte weiter.
(3) Nach Vertragsende werden nicht mehr benötigte Zugänge und Berechtigungen im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten entfernt beziehungsweise deren Entfernung mit dem Kunden abgestimmt.
§ 13 Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
(1) Der Umfang der Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den final übergebenen Arbeitsergebnissen.
(3) Rechte an bereits vor Vertragsschluss bestehenden Methoden, Vorlagen, Konzeptbausteinen, Know-how, Tools und allgemein nutzbaren Arbeitsmitteln verbleiben bei der jeweiligen Rechteinhaberin.
(4) Rechte Dritter, insbesondere an Schriften, Stockmaterial, Software, Plugins oder sonstigen Lizenzinhalten, richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 14 Referenznennung
(1) Eine öffentliche Nennung des Kunden als Referenz, die Verwendung von Logos, Zitaten, Kennzahlen oder konkreten Projektergebnissen zu Werbezwecken erfolgt nur, soweit dies vereinbart oder vom Kunden freigegeben wurde.
(2) Vertrauliche oder personenbezogene Informationen werden dabei nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage veröffentlicht.
§ 15 Haftung
(1) Die Parteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Entscheidungen, Sperrungen, Richtlinienänderungen, technische Ausfälle oder sonstige Maßnahmen von Drittplattformen, soweit diese nicht von ihr schuldhaft verursacht wurden.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 16 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bei Vertragsende sind bis zum Beendigungszeitpunkt vertragsgemäß erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten zu vergüten.
(4) Nach Vertragsende stimmen die Parteien die geordnete Übergabe noch benötigter Unterlagen, Dateien und Zugänge ab.
(5) Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unberührt.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung einschlägig sein könnte.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – ein Gerichtsstand am Sitz der Auftragnehmerin vereinbart werden. Die konkrete Gerichtsstandsregelung sollte vor Verwendung anwaltlich geprüft werden.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben Vorrang.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Vanessa Pieper
Mach nicht mehr Marketing. Mach's einfach.
